Alle Interessierten sind aufgerufen, sich mit ihren Schnappschüssen und Aufnahmen des facettenreichen Lebensraumes Wald zu beteiligen. Ob ein Schatten spendendes Blätterdach, eine besondere Lichtung, abgestorbene Baumriesen oder alles, was im Wald lebt oder sich dort bewegt - es geht um den persönlichen Lieblingswald. Nehmen Sie uns mit in Ihren Lieblingswald und zeigen Sie uns, was diesen für Sie so besonders macht!
Die neue Naturparkgemeinde Prieschka richtet am 9. August 2025 das Naturparkfest aus. Dort werden dann traditionell alle eingereichten Wettbewerbsbilder ausgestellt und die besten davon prämiert.
Wettbewerbskriterien:
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Am Wettbewerb können Amateur- und Berufsfotografen teilnehmen, die Naturparkverwaltung behält sich vor in Altersgruppen zu werten.
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Die Teilnahme ist gebührenfrei.
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In die Auswertung werden nur Fotos einbezogen, die im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft bzw. der unmittelbaren Umgebung aufgenommen wurden.
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Bewertet werden Papierbilder (schwarz / weiß oder farbig) sowie digitale Dateien im JPG-Format.
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Die Fotos müssen mit dem Titel, Aufnahmeort, Namen, Alter und Anschrift des Fotografen haftbar beschriftet sein (Rückseite).
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Eine Liste (Höchstzahl pro Einsender - 10 Fotos) mit der Anzahl der eingereichten Bilder, Titel und Name des Einsenders ist extra beizulegen.
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Die Papierbilder sind in der Größe 20 x 30 cm, Hochglanz und ungerahmt direkt im Naturparkhaushaus, Markt 20 in Bad Liebenwerda, bzw digital mit ca. 1 MB per E-Mail an Cordula.Schladitz@LFU.brandenburg.de einzureichen.
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Für Verlust und Beschädigung übernimmt der Veranstalter bis zur Beendigung der Ausstellung keine Haftung.
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Die besten Arbeiten werden prämiert
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Die Fotos verbleiben nach Beendigung des Wettbewerbs in der Naturparkverwaltung.
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Rechte abgebildeter Personen dürfen einer Ausstellung nicht entgegenstehen. Alle Rechte am Bild bleiben beim Fotografen.
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Die Erlaubnis zur kostenfreien Verwendung der Bilder in Publikationen des Naturparks und der Sparkasse Elbe-Elster einschließlich digitaler Medien gilt mit der Einsendung als erteilt. Die namentliche Nennung des Fotografen bei Veröffentlichungen wird garantiert.
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Mit dem Einreichen der Arbeiten erkennt der Fotograf die Bedingungen dieser Ausschreibung an.